Geschäftsbedingungen der BRITTERM a.s. mit Sitz in 120 00 Prag 2, Korunní 957/35, ID-Nr. 26303400, nachfolgend nur BRITTERM
I. Kaufvertrag
1. Der Gegenstand des Kaufvertrags ist der Kauf von Hüttenmaterial, das BRITTERM durch ein öffentliches oder sonstiges Angebot anbietet, nachfolgend Ware genannt.
2. Der Umfang des Kaufvertrages wird von BRITTERM grundsätzlich telefonisch oder per E-Mail mit dem Käufer vereinbart.
II. Pflichten von BRITTERM
1. BRITTERM ist verpflichtet, die Ware in der vereinbarten Art, Menge, Qualität und Ausführung an den Käufer zu liefern. Wenn Qualität und Leistung nicht vereinbart werden, wird BRITTERM die Ware in der, für den sich aus dem Vertrag ergebenden Zweck, geeigneten Qualität und Ausführung liefern; sonst für den gewöhnlichen Zweck, und wird es dem Käufer ermöglichen, das Eigentum an der Ware gemäß dem Kaufvertrag zu erwerben.
2. BRITTERM erfüllt die Verpflichtung zur Lieferung der Ware an den Käufer, indem er diesem ermöglicht, über die Ware am vereinbarten Ort zu verfügen, und ihn darüber auch rechtzeitig informiert.
3. Soll der Käufer die Eigenschaften der Ware im Nachhinein bestimmen, und dies nicht rechtzeitig tut, wird BRITTERM diese selbst bestimmen – unter Berücksichtigung der ihm bekannten Bedürfnisse des Käufers – und den Käufer über die von ihm angegebenen Eigenschaften informieren.
4. Der Käufer ist berechtigt, BRITTERM eine von BRITTERMs Bestimmung abweichende Bestimmung der Wareneigenschaften mitzuteilen; sollte er dies nicht ohne unnötige Verzögerung nach BRITTERMs Ankündigung tun, ist er an BRITTERMs Bestimmung gebunden.
5. BRITTERM ist verpflichtet, die Ware mit dem Lieferschein und der üblichen Bezeichnung der Ware durch den Hersteller oder seiner eigenen Bezeichnung zu liefern, soweit es die Verpackung die vereinbarte Art, Menge und Ausführung der Ware zulässt. Wird eine Lieferung der Ware mit anderen Unterlagen vereinbart, ist BRITTERM verpflichtet, diese dem Käufer zusammen mit der Ware oder anschließend innerhalb von drei Werktagen zu liefern.
III. Pflichten des Käufers
1. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware zu übernehmen und den Kaufpreis zu bezahlen.
2. Der Käufer ist verpflichtet, den Erhalt der Ware auf dem Lieferschein zu bestätigen.
3. Der Käufer ist verpflichtet, BRITTERM den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen, dessen Höhe, Fälligkeit und Zahlungsweise in der Rechnung mit allen Angaben eines Steuerbelegs angegeben sind.
IV. Ort und Art der Warenlieferung.
1. BRITTERM organisiert selbst den Transport der Ware an den vereinbarten Ort, ansonsten an den Sitz des Käufers; der Transportpreis ist im Kaufpreis enthalten, sofern nicht anderweitig vereinbart.
2. Ist vereinbart worden, dass der Käufer die Ware an einem der BRITTERM-Standorte abholt, und er dies nicht innerhalb von zehn Werktagen tut, ist BRITTERM berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten.
V. Lieferung der Ware.
Ist keine Lieferzeit für die Ware vereinbart worden, ist BRITTERM berechtigt, die Ware jederzeit an den Käufer zu liefern.
VI. Eigentumsvorbehalt.
BRITTERM bleibt der Eigentümer der Ware bis zur ordnungsgemäßen Bezahlung des berechneten Kaufpreises.
VII. Verantwortung für Mängel
1. BRITTERM haftet für Mängel, wenn die gelieferte Ware die vereinbarten Eigenschaften nicht besitzt.
2. Der Käufer hat keine Ansprüche aus mangelhafter Leistung, sofern es sich um einen Mangel handelt, den er bei der Übernahme der Ware mit gebotener Aufmerksamkeit hätte erkennen müssen (offensichtlicher Mangel).
3. Der Käufer ist verpflichtet, den offensichtlichen Mangel der Ware auf dem Lieferschein der Ware zu vermerken.
4. Der Käufer ist verpflichtet, seine sich aus der Mängelhaftung von BRITTERM ergebenden Rechte unverzüglich schriftlich geltend zu machen.
VIII. Schlussbestimmungen.
1. Die sich aus dem Kaufvertrag ergebenden oder damit zusammenhängenden Rechtsbeziehungen von BRITTERM und dem Käufer unterliegen den Bestimmungen des Gesetzes Nr. 89/2012 GBl., Bürgerliches Gesetzbuch, in der geänderten Fassung.
2. Eventuelle Streitigkeiten, die sich aus dem Kaufvertrag ergeben oder damit zusammenhängen und nicht durch Vereinbarung der Parteien beigelegt werden, werden vom zuständigen Gericht am Sitz von BRITTERM nach dem materiellen Recht und dem Verfahrensrecht der Tschechischen Republik entschieden.
3. Diese Geschäftsbedingungen sind wirksam ab 01.01.2016
Moravský Písek, den 15.12.2015
Zdeněk Břečka, Geschäftsführender Direktor, e. h.